Berufs- und Gewerbeberechtigungen

EU-anerkannte Berufsqualifikationen: Ausübung gehobener Berufe in

  • Wirtschaft
  • Vewaltung
  • Tourismus
  • Ernährung, Gesundheit, Soziales

Die Abschlussprüfung wird als Ersatz der entsprechenden Lehrzeiten für die Berufe

  • Bürokaufmann, -frau
  • Großhandelskaufmann, -frau
  • Industriekaufmann, -frau
  • ReisebüroassistentIn,
  • Hotel- und Gastgewerbefachfrau / -mann

anerkannt.Für kollektivvertragsmäßige Einstufung genügt der Schulabschluss.

Die Unternehmerprüfung, welche Bestandteil des Befähigungsnachweises ist, braucht nicht abgelegt zu werden, da das Abschlussprüfungszeugnis die Unternehmerprüfung ersetzt!

  • Ausbilderprüfung: FachschulabsolventInnen wird die Ausbilderprüfung (Voraussetzung für die Lehrlingsausbildung) durch die Unternehmerprüfung ersetzt.
  • Freies Gewerbe: Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft genügt.
  • Handelsgewerbe: Kann als freies Gewerbe ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgeübt werden.
  • Gastgewerbe: Abschluss der FACHSCHULE und 2 Jahre Praxis sind Voraussetzung für die Ausübung des reglementierten Gastgewerbes. Bei Ferialpraxiszeiten verringert sich die zweijährige Praxis entsprechend.
  • Andere gebundene Gewerbe: Der Schulabschluss ersetzt die Unternehmerprüfung.

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