Neue Reifeprüfung

Voraussetzung für das Antreten zur Reife- und Diplomprüfung ist (im Unterschied zu bisher!!) ein positiver Abschluss des 5. Jahrgangs. Es gibt keine sog.  Jahresprüfungen mehr im Rahmen der Reifeprüfung!

Bei 1 „Nicht Genügend“ oder 1 „Nicht beurteilt“ findet die Wiederholungsprüfung oder die Nachtragsprüfung noch vor der Klausur statt.

Bei 2 „Nicht genügend“ oder mehr als 1 „Nicht beurteilt“ müssen Wiederholungs‐ bzw. Nachtragsprüfungen im Herbst abgelegt werden. Die Reife- und Diplomprüfung findet im Herbsttermin statt.

Wird die Wiederholung nicht geschafft, dann muss der 5. Jahrgang wiederholt werden.

Die standardisierte Reife- und Diplomprüfung am Ende des 5.

Jahrganges besteht ab dem Schuljahr 15/16 aus

  • der schriftlichen Diplomarbeit
  • den schriftlichen Klausurprüfungen und
  • den mündlichen Prüfungen.

Die Diplomarbeit

Die SchülerInnen müssen in Zukunft (erstmals im Maturajahrgang 15/16) eine sog. Diplomarbeit als Gruppenarbeit verfassen. An der HLW Wolfsberg haben wir uns intern darauf geeinigt, dass Zweierteams zu bevorzugen sind. Einzelarbeiten dürfen nur in Ausnahmefällen geschrieben werden.

Die SchülerInnen müssen sich im 1. Semester des 4. Jahrgangs das Thema und den / die betreuenden LehrerIn(nen) aussuchen. Das Thema muss dann in der Direktion vorgelegt werden und in weiterer Folge vom Landesschulrat genehmigt werden.

Die schriftliche Diplomarbeit ist außerhalb des regulären Unterrichts zu verfassen und muss am Beginn des 2. Semesters im 5. Jahrgang abgegeben werden. Die Arbeit soll pro SchülerIn ca. 20 Seiten umfassen (ohne Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis und Bilder). Nach Abgabe der Arbeit erfolgt ihre Beurteilung und danach noch vor den schriftlichen Maturaklausuren eine öffentliche Präsentation und eine Diskussion der Diplomarbeit sowie die Geamtbeurteilung durch den / die betreuenden LehrerIn(nen).

Die Diplomarbeit ist Bestandteil der neuen Reifeprüfung und muss daher positiv beurteilt werden, damit die gesamte Reifeprüfung als bestanden gilt.

Das HLW-interne Handout zum Erstellen der Diplomarbeit können Sie hier herunterladen.

Die schriftlichen Klausurprüfungen umfassen

  • eine fünfstündige Arbeit aus Deutsch (standardisiert d.h. zentral vorgegebene Aufgabenstellungen),
  • zwei oder drei Klausuren aus folgenden Prüfungsgebieten
    • Englisch oder Italienisch (fünfstündig, standardisiert),
    • Mathematik (4,5-stündig =270 min, standardisiert) bzw.
    • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen (fünfstündig, nicht standardisiert)

Wählt der / die SchülerIn neben Deutsch zwei weitere schriftliche Klausuren, so muss im nicht gewählten Prüfungsgebiet eine mündliche Prüfung abgelegt werden (z.B.: Englisch und Mathematik schriftlich, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen mündlich). Sollte der / die SchülerIn drei Klausuren wählen, so entfällt eine Prüfung bei der mündlichen Reifeprüfung.

Sollte eine schriftliche Klausur negativ beurteilt werden, müssen noch vor der mündlichen Reifeprüfung sog. Kompensationsprüfungen (mündlich) abgelegt werden, in Deutsch, Englisch, Italienisch und Mathematik mit standardisierten Fragestellungen. Dauer: max. 25 min.

Die mündliche Reife- und Diplomprüfung sieht so aus:

  • Dauer: 10 – 20 min.
  • Für alle mündlichen Prüfungen sind von den LehrerInnen 6 Themenberiche zu definieren.
  • Teilprüfung in dem Prüfungsgebiet, das bei der schriftlichen Klausur nicht gewählt wurde (diese Prüfung kann entfallen, wenn neben Deutsch drei schriftliche Klausuren gewählt wurden),
  • Fachkolloquium in einem Prüfungsgebiet, das nicht bereits zur Klausur gewählt wurde. An der HLW Wolfsberg haben wir uns auf folgende mögliche Fachkolloquien geeinigt
    • GWV + BWP
    • PUP + EGL3
    • WGM + NWIS
    • Berufsbezogene Kommunikation in der Fremdsprache, die nicht nur Klausur gewählt wurder (Englisch oder Italienisch). Dieser Schwerpunkt kann nur gewählt werden, wenn im Wahlfach keine Sprache gewählt wurde.
  • Teilprüfung in einem Wahlfach. Als Wahlfach kommen alle Pflichtgegenstände, die zumindest im Ausmaß von 4 Wochenstunden während der fünfjährigen Ausbildung unterrichtet wurden, und die Ausbildungsschwerpunkte infrage, sofern sie nicht bereits bei der Klausur bzw. im Fachkolloquium gewählt wurden. Konkret heißt das:
    • Pflichtgegenstände (RK, E, I, SMK, WGM,GWV,AIM, PUP, MBKA, NWIS, EGL3)
    • Kultur und gesellschaftliche Reflexion (Deutsch)
    • Politische Bildung und Recht