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| anmeldung für das schuljahr 12/13 | ||||||||||||||||
Das Anmeldeverfahren läuft folgendermaßen ab:
Anmeldeformulare
sind im Sekretariat Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen: Anmeldeformular neu (Word 2003) |
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| aufnahmevoraussetzungen | ||||||||||||||||
Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe, ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände.
* Bei positivem Bescheid der Klassenkonferenz bei „Befriedigend“ keine Aufnahmeprüfung. |
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| wichtige termine für die aufnahme | ||||||||||||||||
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| reihungskriterien NEU | ||||||||||||||||
Bei der Sitzung des Schulgemeinschaftsausschusses am 29. Juni 10 wurden folgende Reihungskriterien für die Aufnahme neuer SchülerInnen beschlossen: 1. In den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik werden die Leistungsgruppen (LG) und Noten der 8. Schulstufe mit folgendem Faktor multipliziert: LG I: 100, LG II: 300, LG III: 600. AHS entspricht der Leistungsgruppe I, Polytechnische Schulen werden in der Reihung so behandelt, als ob der / die SchülerIn die 4. Klasse der Hauptschule besucht hätte. Die Summe aus diesen beiden Werten bildet die Punkteanzahl, nach der die Reihung vorgenommen wird. 2. Bei Punktegleichheit entscheidet der Notendurchschnitt aus den restlichen Gegenständen. 3. Kandidaten, die sich im Februar gezielt für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe anmelden, sind vorrangig zu behandeln gegenüber Kandidaten, die sich erst nach einer nicht bestandenen Aufnahmsprüfung für die Höhere Lehranstalt im Juli in die Fachschule ummelden, das heißt, diese Schüler werden nachgereiht. 4. Legt ein Schüler die Aufnahmsprüfung an einem anderen Standort ab, wird in die Reihungsliste entsprechend dem vorgelegten Zeugnis eingereiht. Eine Aufnahme kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Interessenten für die betreffende Abteilung aufgenommen wurden. 5. Auf einen allfälligen Besuch der Schule durch Geschwister wird laut Schulunterrichtsgesetz §5 Abs.1 bei der Aufnahme insofern Bedacht genommen, als bei Punktegleichheit diese Schüler an die erste Stelle der punktegleichen Gruppe gesetzt werden. Beispiel1: SchülerIn ist in allen drei Gegenständen in der 1. Leistungsgruppe, hat aber in diesen drei Gegenständen jeweils ein Genügend --> 3 x 100 + 4 x 3 x 100 = 1500 Punkte Beispiel2: SchülerIn ist in allen drei Gegenständen in der 2. Leistungsgruppe, hat aber in diesen drei Gegenständen jeweils ein Sehr gut--> 3 x 300 + 3 x 10 = 930 Punkte |
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