anmeldung und aufnahme
anmeldung für das schuljahr 12/13

Das Anmeldeverfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Anmeldungen erfolgen persönlich und sind vom Freitag, den 10. Feber 12 bis zum Freitag, den 2. März 12 (am 10.2.12 ist das Sekretariat von 08:00 bis 16:00 geöffnet, während der Semesterferien von 08:00 - 12:00, danach wieder von 08:00 bis 16:00).

  • Der Schüler kann sich nur an einer Schule anmelden. Dort legt er die Schulnachricht im Original und eine Kopie vor. Die Anmeldung wird am Original der Schulnachricht mittels Schulstempel und Datum bestätigt.

  • Bei der Anmeldung ist auch bekannt zu geben, welche Schulen als zweite und dritte Wahl in Frage kommen.

  • Falls mehr Anmeldungen einlangen als Plätze vorhanden sind, wird eine Reihung vorgenommen, wobei nur die Noten der Schulnachricht der 4. Klasse HS oder AHS ausschlaggebend sind.

  • Schüler, die aus Platzgründen nicht aufgenommen werden können, werden dem Landesschulrat gemeldet, der diese Schüler dann an die Schule zweiter oder dritter Wahl zuweist.

  • Danach erfolgt durch die Schule eine vorläufige Aufnahme bis spätestens am 7. Montag nach den Semesterferien (2. April 2012). Ein Schulwechsel ist nach diesem Termin nur mehr mit Erlaubnis des Landesschulrates möglich!

  • Die endgültige Aufnahme erfolgt dann, wenn die gesetzlichen Aufnahmebedingungen am Schuljahresende erfüllt sind. Dazu ist die Vorlage des Jahreszeugnisses im Original bis spätestens 11. Juli 2012 erforderlich.

  • Eventuell notwendige Aufnahmsprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche statt (3. und 4. Juli 2012). In diesem Fall ist das Jahreszeugnis bzw. eine Kopie zwecks Einteilung für die Aufnahmsprüfung bis spätestens 2. Juli 2012 vorzulegen.

Anmeldeformulare sind im Sekretariat der HLW Wolfsberg und bei den Schülerberatern an den Hauptschulen erhältlich.

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen:

Anmeldeformular neu (Word 2003)
Anmeldeformular neu (PDF-Datei)

aufnahmevoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe, ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände.

Ausgangsschule
Aufnahmeprüfung
3jährige Fachschule
5jährige HLW
AHS
nein
nein

Hauptschule

1. Leistungsgruppe
2. Leistungsgruppe (Sehr Gut und Gut)
2. Leistungsgruppe(Befriedigend und Genügend)
3. Leistungsgruppe

 

nein
nein
nein
ja

 

nein
nein
ja*
ja

Polytechnische Schule
nein
nein

* Bei positivem Bescheid der Klassenkonferenz bei „Befriedigend“ keine Aufnahmeprüfung.

wichtige termine für die aufnahme

 

Anmeldung

10. Feber - 2. März 12 (in den Semesterferien: 8:00 - 12:00; danach: 8:00 - 16:00)

persönliche Anmeldung

Vorlage des Originals der Schulnachricht plus eine Kopie

Vorläufige Aufnahme bis spätestens 2. April 2012
Aufnahmeprüfung Dienstag, 3. Juli 12 ab 8:00 schriftlich
Mittwoch, 3. Juli 12 ab 8:00 mündlich
Endgültige Aufnahme nach Vorlage des Jahreszeugnisses bis spätestens 11. Juli 12
Schulbeginn für das Schuljahr 11/12 Montag, 10. September 12, 08:00
Tag der offenen Tür Donnerstag, den 9. Feber 2012, 8:00 - 12:00
 
HLW-INFO-Abend Mittwoch, 18. Jänner 12 ab 18:30

.

reihungskriterien NEU

Bei der Sitzung des Schulgemeinschaftsausschusses am 29. Juni 10 wurden folgende Reihungskriterien für die Aufnahme neuer SchülerInnen beschlossen:

1. In den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik werden die Leistungsgruppen (LG) und Noten der 8. Schulstufe mit folgendem Faktor multipliziert:

LG I: 100, LG II: 300, LG III: 600.
Sehr gut: 10, Gut: 30, Befriedigend: 60 Genügend: 100, Nicht genügend: 300

AHS entspricht der Leistungsgruppe I, Polytechnische Schulen werden in der Reihung so behandelt, als ob der / die SchülerIn die 4. Klasse der Hauptschule besucht hätte.

Die Summe aus diesen beiden Werten bildet die Punkteanzahl, nach der die Reihung vorgenommen wird.

2. Bei Punktegleichheit entscheidet der Notendurchschnitt aus den restlichen Gegenständen.

3. Kandidaten, die sich im Februar gezielt für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe anmelden, sind vorrangig zu behandeln gegenüber Kandidaten, die sich erst nach einer nicht bestandenen Aufnahmsprüfung für die Höhere Lehranstalt im Juli in die Fachschule ummelden, das heißt, diese Schüler werden nachgereiht.

4. Legt ein Schüler die Aufnahmsprüfung an einem anderen Standort ab, wird in die Reihungsliste entsprechend dem vorgelegten Zeugnis eingereiht. Eine Aufnahme kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Interessenten für die betreffende Abteilung aufgenommen wurden.

5. Auf einen allfälligen Besuch der Schule durch Geschwister wird laut Schulunterrichtsgesetz §5 Abs.1 bei der Aufnahme insofern Bedacht genommen, als bei Punktegleichheit diese Schüler an die erste Stelle der punktegleichen Gruppe gesetzt werden.

Beispiel1: SchülerIn ist in allen drei Gegenständen in der 1. Leistungsgruppe, hat aber in diesen drei Gegenständen jeweils ein Genügend --> 3 x 100 + 4 x 3 x 100 = 1500 Punkte

Beispiel2: SchülerIn ist in allen drei Gegenständen in der 2. Leistungsgruppe, hat aber in diesen drei Gegenständen jeweils ein Sehr gut--> 3 x 300 + 3 x 10 = 930 Punkte